

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die EDV Abteilung "Future Prospects" vom Unternehmen Tausendfüßler.
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Lieferungen und Leistungen, Auskünfte, projektbezogene Verträge, Beratungen und Gestaltungsaufträgen zwischen Tausendfüßler und dem Auftraggeber / Kunden. Tausenfüßler erbringt Dienstleistungen in den Bereichen der Webentwicklung und Marketing. Anders lautenden, abweichenden Geschäftsbedingungen müssen wir ausdrücklich widersprechen und lehnen diese ab. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch Tausendfüßler gültig.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend, unverbindlich oder sind zeitlich begrenzt. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form, per Email oder über das Bestätigungsverfahren der Webseite von www.future-prospects.de erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von Tausendfüßler durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw Bestätigung durch Rechnung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Projektbezogene Verträge müssen in schriftlicher Form mit beidseitiger Unterschrift erfolgen. Die gemachten Angaben, über Eigenschaften, Art und Umfang der Lieferung oder Leistung, gelten stets als verbindlich, Fehler oder Irrtum vorbehalten. Angebote oder sonstige Preisangaben seitens Tausendfüßler sind immer Nettopreise. Diese sind immer freibleibend und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zu den regulären Angebotspreisen wird daher immer die jeweils geltende, gesetzliche Mehrwertsteuer addiert. Zusätzlich anfallende Reisekosten und/oder Spesen, werden gesondert vereinbart und separat ausgewiesen. Mehrkosten aufgrund einer vom Auftraggeber geänderten Liefer- oder Zahlungsbedingung, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist selbst verpflichtet, die vom Gesetzgeber festgelegte Künstlersozialabgabe, für die Inanspruchnahme kreativer, gestalterischer, beratender und konzeptioneller Tätigkeiten eigenverantwortlich und fristgemäß an die Künstlersozialkasse abzuführen.
§ 3 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt Tausendfüßler bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird Tausendfüßler hinsichtlich der von Tausendfüßler zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, Tausendfüßler im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese Tausendfüßler umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggebers überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Tausendfüßler die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt Tausendfüßler von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Tausendfüßler prüft nicht, ob die Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten.
Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von Tausendfüßler unverzüglich zu prüfen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Tausendfüßler auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Tausendfüßler vorliegen, kann Tausendfüßler den Aufwand in Rechnung stellen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Tausendfüßler von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die nur durch den Auftraggeber erfolgen können, die nur unter Mitwirkung des Auftraggebers umsetzbar sind, und/oder Leistungen, die über den vereinbarten Umfang von Tausendfüßler hinaus gehen.
Der Auftraggeber erklärt sein ausdrückliches Einverständnis als Referenz genannt zu werden. Die Nachweispflicht für Schäden jedweder Art obliegt dem Auftraggeber.
§ 4 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich von Tausendfüßler tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Tausendfüßler hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn Tausendfüßler aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
Tausendfüßler ist berechtigt, Teile vereinbarter Auftragsarbeiten durch Drittfirmen anfertigen oder durchführen zu lassen.
§ 5 Gewährleistung und Garantie
Tausendfüßler übernimmt die Gewähr dafür, dass alle Leistungen entsprechend der im Auftrag genannten Leistungen umgesetzt werden und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Tausendfüßler kann keine Garantie für Maßnahmen übernehmen, welche im Wesentlichen aufgrund der Bedingungen und Maßnahmen Dritter erfolgen und deren Geschäftspraktiken. Eine Gewährleistung für die Aufnahme und entsprechende Positionierung obliegt nicht dem Einfluss von Tausendfüßler. Tausendfüßler hat keinen Einfluss auf Änderungen und Bedingungen seitens Dritter. Tausendfüßler hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und/oder Erreichbarkeit der Leistungsangebote von Dritten. Insofern kann die Nichterreichbarkeit, in der Regel eines Drittanbieters angelastet werden, da Tausendfüßler nicht Betreiber solcher Dienste ist. Erfolgen seitens Dritter Löschungen von Webseiten des Auftraggebers aus den Indexen und Suchergebnisslisten, kann Tausendfüßler für solche Fälle keine Gewährleistung und/oder Nachbesserung zur Wiederherstellung des alten Zustands angelastet werden. Tausendfüßler verpflichtet sich jedoch nur suchmaschinenkonforme Verfahren zur Optimierung der Positionierung anzuwenden und zu empfehlen.
Die Nachweispflicht für Mängel der Leistungen von Tausendfüßler obliegt dem Auftraggeber und diese sind inklusive Begründung und eindeutiger Beschreibung aus welcher hervorgeht, dass die Mängel auf Leistungen von Tausendfüßler beruhen, schriftlich vorzulegen. Tausendfüßler hat auf der Grundlage einer berechtigten Mängelrüge 3 Versuche im Zuge der Nachbesserung den Mangel zu beseitigen. Die Art der Nachbesserung und Auswahl der Methoden hierzu obliegt allein Tausendfüßler. Falls eine Nachbesserung nach drei Versuchen endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Erweiterte Gewährleistungsansprüche und/oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Für die Ordnungsmäßigkeit und die Qualität dieser Leistung übernimmt Tausendfüßler keine Haftung.
§ 6 Haftung / Haftungsausschluss
Die Haftung von Tausendfüßler beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden. Tausendfüßler verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen und den Kunden rechtzeitig auf erkennbare gewichtige Risiken hinzuweisen. Der Kunde stellt Tausendfüßler von Ansprüchen Dritter frei, wenn Tausendfüßler auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Erachtet Tausendfüßler für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten. Beanstandungen an durch Tausendfüßler und seinen Partnern / Zulieferern erbrachten Lieferungen oder Leistungen, müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Für Mängel hinsichtlich eines Teils, der durch Tausendfüßler und seinen Partnern erbrachten Lieferungen oder Leistungen, besteht kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Nachbesserung mit angemessener Fristsetzung zu verlangen. Sollte Tausendfüßler dieser Forderung nicht nachkommen, besteht für den Auftraggeber / Geschäftspartner die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag. Sollten Sie mir gegenüber einen berechtigten Rechtsanspruch/eine berechtigte Forderung haben, so erkläre ich mich ausdrücklich und im Vorwege bereit, diese ohne anwaltliche / juristische Hilfe und Präjudiz zu erfüllen. Entstandene Kosten für einen / Ihren Rechtsbeistand, aufgrund einer im Vorwege nicht stattgefundenen Rücksprache / Erstinformation / Handlungsmöglichkeit/ Handlungsaufforderung, trägt somit ausschließlich der jeweilige Auftraggeber dieses Rechtsbeistandes.
Alle Informationen sowie gesamte Inhalte dieser Homepage und auch zukünftige und im Kundenauftrag angefertigte Homepages / Werbetexte / Werbemittel, wurden und werden durch Tausendfüßler mit größter Sorgfalt erarbeitet und geprüft. Dennoch können inhaltliche und sachliche Fehler, auch wettbewerbsrechtliche, im Einzelfall, nicht ausgeschlossen werden. Deshalb erklären wir, Tausendfüßler, ausdrücklich, dass alle durch Agentur und unseren Partnern erstellten Aussagen, textlichen, grafischen und inhaltlichen Umfanges, im Sinne einer Produkthaftung – ohne Garantie erfolgen. Sollte Ihnen die rechtliche Unbedenklichkeit einer durch Tausendfüßler und ihren Partnern erbrachten Leistung einmal nicht eindeutig und bewusst sein, empfehlen wir mit Nachdruck und vorsorglich, die entsprechende Leistung, vor deren Veröffentlichung, einer Prüfung, durch eine fachkompetente Person (Anwalt etc.), zu unterziehen. Webagentur und ihre Partner sind somit von jeglichen Haftungsansprüchen – in diesem Zusammenhang, befreit.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Tausendfüßler.
§ 7 Urhebernutzungsrecht / Copyright
Alle durch Tausendfüßler erstellten oder vermittelten Produkte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes. Alle kreativen, geistigen Leistungen, bleiben bis auf ausdrückliche und schriftliche Mitteilung das Eigentum von Tausendfüßler. Der Verkauf oder die Weitergabe bedarf zwingend einer schriftlichen Zustimmung von Tausendfüßler.
Die unerlaubte Weitergabe der von oder durch Tausendfüßler angefertigten Erzeugnisse an Dritte, berechtigt zum Schadensersatz durch Tausendfüßler. Dies gilt auch für Vorstufen – oder Erzeugnisse der Partner / Drittlieferer von Tausendfüßler. Vom Auftraggeber nicht akzeptierte Entwürfe bleiben daher immer Eigentum von Tausendfüßler. Die Nutzung, auch zukünftige oder die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch Tausendfüßler möglich und stellt andernfalls eine schadensersatzpflichtige Urheberrechtsverletzung dar. Der textliche und gestalterische Inhalt, aller von oder durch Tausendfüßler erbrachten Lieferungen oder Leistungen, unserer Angebote und der Webseiten von Tausendfüßler, ihre Struktur, sämtliche darin enthaltenen Funktionalitäten, Informationen, Daten, Texte, Bild- und Tonmaterialien, sowie alle zur Funktionalität der Webseiten eingesetzten Komponenten, unterliegen dem gesetzlich geschütztem Urheberrecht.
Der Nutzer/die Nutzerin darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten der Webseiten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen und erwirbt im Übrigen keinerlei Rechte an den Inhalten, Texten, Bildern, Daten und Programmen. Jede Form der Missachtung des Urheberrechts führt unmittelbar und direkt zu Schadensersatzansprüchen durch Tausendfüßler. Für die durch den Auftraggeber/ Geschäftspartner gelieferten Druckvorlagen, Bilder, Texte und anderen Druck- und/oder verarbeitungsfähigen Bild- und Datenmaterialien, haftet der jeweilige Lieferant, für die Rechtmäßigkeit der Nutzung / Weiterverarbeitung dieser Materialien.
§ 8 Eigenturmsvorbehalt
Gelieferte Waren bzw. erstelltes Design und Scripte sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Urheberrecht und Copyright für veröffentlichte, von Ilona Smajli, Tausendfüßler erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei Ilona Smajli, Tausendfüßler.
Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte.
Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Ilona Smajli, Tausendfüßler, sofern nicht anders vereinbart, nicht gestattet. Der Auftraggeber/Geschäftspartner ist verpflichtet, seinen Abnehmern diesen Eigentumsvorbehalt von Tausendfüßler mitzuteilen.
§ 9 Digitale Daten
Sofern im Angebot/Auftrag nicht anders vereinbart, besteht keine Verpflichtung seitens Tausendfüßler, Dateien und andere digitale Quellen zu gelieferten Produkten/Leistungen an den Auftraggeber abzugeben. Der Auftraggeber erhält in jedem Fall die aus dem Auftrag gewünschten endgültigen Versionen, jedoch nicht die Arbeitsdateien und Layouts.
§ 10 Höhere Gewalt
Bei Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die einen Lieferungsverzug begründen und die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, seitens Tausendfüßler und ihren Partnern, Drittbeauftragten, - z.B. Streik, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Stromausfall, Krankheit o.ä., verlängert sich, sofern die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird eine Lieferung oder Leistung durch einen solchen oder ähnlichen Umstand unmöglich, so wird der Auftragnehmer, von der Lieferungs- und Leistungsverpflichtung frei gestellt.
§ 11 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt eine Verwaltungsgebühr / Mahngebühr zu erheben.
§ 12 Geheimhaltung / Presseerklärung
Tausendfüßler und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus. Diese Vereinbarung gilt auch für von beiden Parteien beauftragte Personen und/oder Unternehmen.
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.
§ 13 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine freien oder festen Mitarbeiter von Tausendfüßler abzuwerben oder ohne Zustimmung von Tausendfüßler anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde an das Unternehmen Tausendfüßler, eine der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe - mindestens 10.000,00 Euro - zu zahlen.
§ 14 Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
$ 15 Rücktritt / Auftragsstorno
Das Unternehmen Tausendfüßler ist berechtigt auch während der Auftragsdurchführung und bei Rückzahlung der bereits getätigten Vorrauszahlung und/oder Abschlagszahlung vom Vertrag zurück zu tretten. Dies ist insbesondere möglich wenn Mitarbeiter von Tausendfüßler, das Unternehmen verlassen und dadurch wichtiges Know How zur Durchführung der Projekte verloren geht. Ebenso dann wenn die Durchführung für das Unternehmen Tausendfüßler aus anderen Gründen nicht mehr möglich ist.
Wird ein Auftrag verbindlich erteilt, plant und organisiert Tausendfüßler auf eigenen Aufwendungen unverzüglich die Realisierung. Tritt der Kunde vor oder während der Realisierung vom Auftrag zurück und kann dies nicht mit einem Verschulden seitens Tausendfüßler im Sinne der Beauftragung begründen, ist Tausendfüßler berechtigt, bis zu 25 Prozent des beauftragten Gesamtauftragswertes ohne Abzug mit sofortiger Fälligkeit als Aufwandsentschädigung in Rechung zu stellen und/oder Vorrauszahlungen und/oder Abschlagszahlungen als Aufwandsentschädigung einzubehalten. In jedem Falle findet keine Rückvergütung aufgrund eines Rücktritts oder Auftragsstorno seitens des Auftraggebers statt. Alle erstellten Werke und Leistungen bleiben bei Rücktritt Eigentum von Tausendfüßler.
$ 16 Schlichtung
Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien eine vereinbarte Schlichtungsstelle anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
§ 17 Sonstiges
Tausendfüßler ist berechtigt einen Hinweis auf Erstellung mit Verlinkung zur Webseite von Tausendfüßler auf der Kundenwebseite im regelten Maße zu platzieren. Dies ist ein Hinweis auf den Hersteller der Seite und ist im allgemeinen in der Erstellung von Webseiten eine übliche Praxis.
Das Unternehmen Tausendfüßler darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Tausendfüßler darf die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen und deren Anlagen.
Für alle Vertragsverhältnisse zwischen Tausendfüßler und dem Auftraggeber gelten ausschließlich Bedingungen dieses Vertrages und seiner ergänzenden Anlagen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ebenso kann auf Grund von bereits erfolgten Lieferungen von Leistungen keine Anerkennung der Bedingungen des Auftraggebers abgeleitet werden.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 18 Vertragsänderung / Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
§ 19 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Plauen im Bundesland Sachsen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis mit Tausendfüßler entstehenden Ansprüche, ist Tirpersdorf im Bundesland Sachsen.
Tirpersdorf,16.07.2010


